Erstattungsmöglichkeiten und Privilegien
Zahlreiche Kunden der ERN haben es bereits getan: Schonen auch Sie Ihre wertvollen Personalressourcen und legen die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Energie- und Stromsteuer in die Hände der ERN.
Egal ob Energiebilanzen, Klärung von Drittmengen oder Unterstützung beim Spitzenausgleich – wir unterstützen Sie gerne.
Neben der Unterstützung bei der Energie- und Stromsteuer klären wir mit Ihnen, ob Sie weitere Privilegierungen in Anspruch nehmen können und übernehmen für Sie die Meldung aller nötigen Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass ERN kein Steuerberater ist und wir in diesem Bereich nur unterstützend tätig sein dürfen.