Erstattungsmöglichkeiten und Privilegien

Zahlreiche Kunden der ERN haben es bereits getan: Schonen auch Sie Ihre wertvollen Personalressourcen und legen die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Energie- und Stromsteuer in die Hände der ERN. 

Egal ob Energiebilanzen, Klärung von Drittmengen oder Unterstützung beim Spitzenausgleich - wir unterstützen Sie gerne.

Neben der Unterstützung bei der Energie- und Stromsteuer klären wir mit Ihnen, ob Sie weitere Privilegierungen in Anspruch nehmen können und übernehmen für Sie die Meldung aller nötigen Dokumente.

Bitte beachten Sie, dass ERN kein Steuerberater ist und wir in diesem Bereich nur unterstützend tätig sein dürfen.

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Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen des produzierendes Gewerbes?
Betreiben Sie an einem Standort eine KWK-Anlage?
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Ansprechpartner:

Holger Trautwein

Leiter Energiewirtschaft Deutschland

Mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom- und Gasmärkte, Energieverträge und Energiecontrolling.

Jan Altherr

Projektmanager / Consultant

Langjährige Tätigkeit als Hochschuldozent für Energiemanagement und bereits seit mehr als sieben Jahren in der Energieberatung von Industriekunden tätig

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