Besondere Ausgleichsregelung

Die Besondere Ausgleichsregelung hat im letzten Jahr eine umfangreiche Gesetzesänderung erfahren.

Dadurch wird es nun auch kleineren Unternehmen möglich, von dieser umfangreichen Umlagenreduzierung Gebrauch zu machen.

Gehört Ihr Unternehmen zu einer der Listen 1 und 2 der Anlage 2 zu den §§ 31 EnFG genannten Branchen? Finden Sie es heraus:

Sie gehören dazu, wissen jedoch nicht was jetzt zu tun ist?

Wir unterstützen Sie gerne!

Vom Zusammentragen aller Unterlagen über die Antragsstellung, bis hin zur Abgabe der Dokumentation, können Sie auf uns zählen.

Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und erhalten Sie eine kostenfreie Initialberatung:

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Ansprechpartner:

Holger Trautwein

Leiter Energiewirtschaft Deutschland

Mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom- und Gasmärkte, Energieverträge und Energiecontrolling.

Jan Altherr

Projektmanager / Consultant

Langjährige Tätigkeit als Hochschuldozent für Energiemanagement und bereits seit mehr als sieben Jahren in der Energieberatung von Industriekunden tätig

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