Besondere Ausgleichsregelung
Die Besondere Ausgleichsregelung hat im letzten Jahr eine umfangreiche Gesetzesänderung erfahren.
Dadurch wird es nun auch kleineren Unternehmen möglich, von dieser umfangreichen Umlagenreduzierung Gebrauch zu machen.
Gehört Ihr Unternehmen zu einer der Listen 1 und 2 der Anlage 2 zu den §§ 31 EnFG genannten Branchen? Finden Sie es heraus:
Sie gehören dazu, wissen jedoch nicht was jetzt zu tun ist?
Wir unterstützen Sie gerne!
Vom Zusammentragen aller Unterlagen über die Antragsstellung, bis hin zur Abgabe der Dokumentation, können Sie auf uns zählen.
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und erhalten Sie eine kostenfreie Initialberatung: